2. Rücktritt und Kündigung
Die WFS ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, eine Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet. Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz sonstiger Aufwendungen.
Darüber hinaus hat die WFS das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, insbesondere, wenn sich der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen mehr als einen Monat in Verzug befindet.
Bei Einsatz der Dozenten / Referenten sowie hinsichtlich Inhalt oder Ablauf der Veranstaltung behält sich die WFS Änderungen vor. Durchführungsabweichungen berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgeltes.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
Bei einer schriftlichen Rücktrittserklärung durch den Teilnehmer, die der WFS spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn zugeht, werden 50 % des Teilnahmeentgeltes in Rechnung gestellt, sofern im Einzelfall für die betreffende Veranstaltung keine abweichende Regelung getroffen wird. Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen gilt der erste Termin als Veranstaltungsbeginn. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, es sei denn, dieser meldet rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer an.
Über zusätzliche Regelungen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers informiert der „Anhang zum Widerrufsrecht“.
Anhang zum Widerrufsrecht