Vierte Brexit-Verhandlungsrunde: Rechte der EU-Bürger in Großbritannien im Fokus

Im Mittelpunkt der vierten Verhandlungsrunde zum Brexit Ende September 2017 standen die Sicherung der Rechte der EU-Bürger in Großbritannien nach dem Brexit, die britischen Finanzverpflichtungen gegenüber der EU und der künftige Status der nordirisch-irischen Grenze.

Nach Abschluss der Verhandlungen zog EU-Chefunterhändler Michel Barnier am 28.09.2017 folgendes Fazit: „Die Rede der Premierministerin in Florenz hat in unseren Verhandlungen eine neue Dynamik eröffnet. Wir haben es geschafft, in einigen Punkten Klarheit zu schaffen. Bei anderen aber bleibt noch mehr Arbeit. Wir sind noch nicht am Ziel. Aber wir werden weiter in einem konstruktiven Geist arbeiten, bis wir eine Vereinbarung über die wesentlichen Grundsätze eines geordneten Austritts erreichen.“ Barnier stellte zudem erneut klar, dass die übrigen EU-Mitgliedstaaten erst dann über ihre individuellen künftigen Beziehungen zu Großbritannien verhandeln können, wenn in den grundlegenden Verhandlungspunkten erhebliche Fortschritte erzielt würden.  

   

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Großbritannien hat zugestimmt, die Trennungsvereinbarung unmittelbar umzusetzen, wenn sie ausgehandelt sei. Dadurch sollen sich EU-Bürger in Großbritannien darauf verlassen können, dass sie ihre Rechte im Zweifelsfall vor britischen Gerichten einklagen können. Es gibt jedoch noch keine Einigkeit über die künftige Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Großbritannien. Verhandlungsbedarf gibt es allerdings noch in punkto Familienzusammenführung, Export von Sozialleistungen und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen für EU-Bürger in Großbritannien. 

Ein weiteres Ergebnis der Verhandlungsrunde war die Zusage Großbritannien, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EU einzuhalten, sodass kein EU-Mitgliedstaat wegen des Brexit zusätzliche Beträge in den europäischen Haushalt zahlen muss. Aus britischer Sicht soll dies jedoch lediglich für eine Übergangsphase von zwei Jahren nach dem Austritt gelten. Die EU besteht hingegen auf vollständige Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen.

   

Die fünfte Brexit-Verhandlungsrunde beginnt am 09. Oktober 2017.