Brexit: EU legt Bedingungen für eine Übergangszeit "danach" fest

Der Rat der EU (in der Formation EU27) hat am 29. Januar in seinem Standpunkt die Bedingungen für eine Übergangszeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU festgelegt. Wie EU-Chefunterhändler Barnier im Anschluss an die Entscheidung im Rat erklärte, würden im Moment darüber hinaus seitens der EU27 die internen Vorbereitungen für Gespräche über die zukünftigen Beziehungen mit Großbritannien getroffen, damit die Staats- und Regierungschefs im März 2018 dafür Leitlinien annehmen können.

Die EU-Mitgliedstaaten wollen den Übergangszeitraum auf 21 Monate begrenzen. Beginnen soll die Übergangsphase, wenn das Austrittsabkommen voraussichtlich am 30. März 2019 in Kraft tritt und enden am 31. Dezember 2020, wenn auch der aktuelle EU-Haushaltsrahmen ausläuft. Während dieses Zeitraums soll sich das Vereinigte Königreich aus Sicht der EU27 an EU-Recht halten, während es durch den Austritt jedoch gleichzeitig zu einem Drittstaat wird, der nicht mehr in den EU-Institutionen vertreten ist und nicht mehr an den Entscheidungsprozessen der EU teilnehmen kann.

Außerdem soll für die Briten weiterhin die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelten – ein Punkt, mit dem die Brexit-Befürworter für einen Austritt geworben hatten. Die Beschränkung der Einwanderung aus der EU war ebenso ein Hauptargument für den Brexit. Da sich Großbritannien aber in der Übergangsphase weiterhin an Zollunion und EU-Binnenmarkt beteiligen will, muss es laut EU27 auch die vier Grundfreiheiten, darunter die Personenfreizügigkeit, akzeptieren. 

   

Die Europäische Kommission wird zu gegebener Zeit den Entwurf eines Rechtstextes über das Austrittsabkommen veröffentlichen, der auch Übergangsbestimmungen enthalten wird.