Antragstellung ab sofort möglich: Corona-Zuschuss Sachsen Plus

Für Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund ihrer Struktur im Programm Neustarthilfe des Bundes nicht antragsberechtigt sind und nur geringe Überbrückungshilfen III plus und IV des Bundes erhalten, gewährt der Freistaat Sachsen einen ergänzenden Zuschuss, um die pandemiebedingten Einschränkungen abzumildern und damit einen wirtschaftlichen Neustart zu erleichtern. Die Antragstellung für dieses Programm ist ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich.

Der ergänzende Zuschuss wird als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung zu den Überbrückungshilfen III plus und IV des Bundes im jeweiligen Leistungszeitraum gewährt. Die Höhe beträgt maximal 1.500 EUR pro Monat des Leistungszeitraums und reduziert sich um die bewilligte Leistung im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundes zur Erstattung der förderfähigen Fixkosten für den betreffenden Monat.

Anträge auf die Gewährung des ergänzenden Zuschusses zur Überbrückungshilfe des Bundes können von den Antragstellenden selbst im Förderportal der SAB eingereicht werden und müssen nicht durch eine/n von den Antragstellenden beauftragten „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) erfolgen. Der Antragstellende kann sich jedoch durch einen prüfenden Dritten vertreten lassen.

Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt ab sofort über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).