Sachsen fördert die Kreislaufwirtschaft: Mehr Ressourceneffizienz, weniger Abfall
Im Rahmen der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2024) gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen zur Umsetzung des Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 sowie des territorialen Plans für einen gerechten Übergang. Gefördert werden investive und nicht-investive Vorhaben zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen. JTF-geförderte Vorhaben tragen zusätzlich dazu bei, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen.

Die Kreislaufwirtschaft schont Ressourcen, indem Materialien eingespart, wiederverwendet, repariert und recycelt werden. Dadurch entsteht nicht nur weniger Abfall, die Kreislaufwirtschaft ist auch ökonomisch sinnvoll und sichert Wettbewerbsvorteile, weil sie den Bedarf an teuren Primärrohstoffen verringert.
Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft. Die einzelnen Förderbereiche sind:
- Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (u. a. Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)
- Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)
- Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung
- Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen:
- Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inkl. Errichtung und Anpassung von Anlagen)
- Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.
Gefördert werden können Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Die Fördersätze der nicht rückzahlbaren Zuschüsse liegen je nach Fördergegenstand, Region und Begünstigten zwischen 10 und 70 Prozent. Dabei liegt die Untergrenze der Förderung bei 500 EUR und die Obergrenze bei 2,3 Mio. EUR.
Haben Sie das Potenzial effizienten Wirtschaftens mit wertvollen Betriebsressourcen durch Kreislaufwirtschaft für Ihr Unternehmen bereits im Blick? Dann stellen Sie Ihre Förderanfrage an die Sächsische Aufbaubank (SAB). Dort erhalten Sie Informationen und Beratung zu Ihrer konkreten Projektidee. Den Antrag auf Förderung können Sie anschließend ganz bequem im Antragsportal der Sächsischen Aufbaubank stellen.