Bewerbungsstart für Sächsischen Gründerinnenpreis 2021

Auch in diesem Jahr werden erfolgreiche und mutige Frauen, die ihr eigenes Unternehmen gegründet oder die Nachfolge eines bestehenden Unternehmens übernommen haben, mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ausgezeichnet. Um den Preis können sich sächsische Frauen bis zum 13. Juli 2021 bewerben, die sich zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Mai 2021 selbstständig gemacht oder die ein Unternehmen übernommen haben.

Was die Gewinnerinnen erwartet, ist ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro sowie eine umfangreiche Medienberichterstattung. Sie erhalten auf diese Weise eine Bühne und erhöhen ihren Bekanntheitsgrad signifikant.

Die Finalistinnen werden nach der letzten Jurysitzung im September 2021 bekannt gegeben. Am 9. Oktober 2021 wird der Deutsche Gründerinnenpreis in Dresden verliehen.

Ziel des jährlich vergebenen Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Immerhin werden rund ein Drittel der Gewerbeanmeldungen für Einzelunternehmen in Sachsen von Frauen vorgenommen. Das ist im Bundesvergleich bereits hoch, das Potenzial ist jedoch noch lange nicht ausgeschöpft. Die Schwerpunkte der Gründungen durch Frauen lagen dabei bisher überwiegend in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe.

Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen und den Strukturwandel in Sachsen vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen insgesamt weiterzuentwickeln. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.