Jetzt bewerben: Gründungsförderung "InnoStartBonus"

Sachsen stärkt mit der Gründungsförderung "InnoStartBonus" seine innovative Gründerszene. Seit dem Auftakt im März 2019 haben bereits sieben Förderaufrufe ("Calls") stattgefunden. Am 12. Mai 2022 ist der nächste Call gestartet, sodass nun Gründungsinteressierte bis 02. November 2022 die Möglichkeit haben, sich mit ihrer innovativen Geschäftsidee für den InnoStartBonus zu bewerben.

Sowohl die Förderhöhe als auch der Kinderbonus wurden um 50 Euro pro Monat erhöht – auf fortan 1.050 Euro bzw. 150 Euro. Eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Wochenarbeitsstunden ist nunmehr neben dem Gründungsvorhaben möglich.

"Der InnoStartBonus hat die Wahrscheinlichkeit für die erfolgreiche Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee in der Vor- und Gründungsphase signifikant erhöht", sagt Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. "Die große Resonanz auf den InnoStartBonus beweist: Der Optimismus zur Umsetzung eines Gründungsvorhabens ist in Sachsen ungebrochen. Menschen mit dem Mut zum Gründen brauchen wir in dieser schwierigen Zeit umso mehr. Existenzgründungen stärken die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze."

Mit dem Ende des Bewerbungszeitraumes folgt die Bewertungsphase, in welcher das vom sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) berufene Fachgremium die eingereichten Konzepte in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Nach einer Vorauswahl der besten Geschäftsideen werden die ausgewählten potenziellen Gründer die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen im Rahmen eines Pitchs zu präsentieren und sich den Fragen des Gremiums zu stellen.

Im Ergebnis wird das Votum zur Förderwürdigkeit vergeben, mit welchem die ausgewählten potenziellen Gründerinnen und Gründer schließlich ihren formalen Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) bis spätestens 11. Januar 2023 einreichen können. Mit dem geplanten Förderbeginn im Februar 2023 beabsichtigt der Freistaat Sachsen die dann ausgewählten Gründer in Höhe von jeweils 1.050 Euro pro Monat zuzüglich eines monatlichen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind zu unterstützen. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. futureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell.

     

Hintergrundinformation InnoStartBonus

Um den InnoStartBonus können sich Personen im Mindestalter von 18 Jahren bewerben, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Je Gründungsvorhaben können sich auch Gründerteams melden, die aus maximal zwei Personen bestehen. Die Gründung im Haupterwerb darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein. Bewilligungsstelle der Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Bisherige Bilanz: Von insgesamt 297 abgeschlossenen Bewerbungen in den Calls 1 bis 6 erhalten 83 Gründungsteams mit innovativer Geschäftsidee die Gründungsförderung InnoStartBonus. Sachsenweit profitieren insgesamt 113 Geförderte, davon knapp 30 Prozent Gründerinnen, vom InnoStartBonus. Bereits 60 Vorhaben sind sowohl in Form von Team- als auch Einzelgründungen vollzogen worden. 72 Kinder erhalten den Kinderbonus. Insgesamt 200 individuelle Begleittermine fanden durch futureSAX bereits statt. Gut die Hälfte der Projekte wird in den Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz umgesetzt. Die Bandbreite der Geschäftsideen reicht vom effizienten Datenmanagementsystem zur Eigenoptimierung in der Immobilien-, Dienstleister- und Energiebranche über mobile Kleinsthäuser bis zu selbstwachsenden Holzmöbeln und einem Rock für das Rad. Nach einem Jahr der Förderung erzielen die aus den ersten Aufrufen hervorgegangenen Unternehmen Umsätze in Höhe von 5.000 Euro bis über zwei Millionen Euro.