Noch bis 04. März bewerben: Sächsischer Staatspreis für Gründen 2024

Bereits zum 24. Mal lobt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) den Sächsischen Staatspreis für Gründen aus. Das Online-Portal für Bewerbungen steht bis zum 04. März 2024 für innovative Ideen und Gründungsvorhaben mit (geplantem) Sitz in Sachsen offen.

Quelle: pixabay

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Mit dem Sächsischen Staatspreis für Gründen, kurz Sächsischer Gründerpreis, prämiert Sachsen seit 2000 jährlich die besten innovativen Geschäftsideen und Gründungskonzepte. Gründer können ab sofort ihre Bewerbungen für den Sächsischen Gründerpreis 2024 inkl. des begleitenden futureSAX-Publikumspreises einreichen. Der Wettbewerb ist branchen- und technologieoffen gestaltet und unterstützt Gründende sowie junge Unternehmen bei der Weiterentwicklung und Sichtbarmachung ihrer Idee oder ihres Geschäftskonzeptes. Der futureSAX-Publikumspreis bietet den teilnehmenden Teams eine zusätzliche Gewinnchance. Neben dem Zugang zum futureSAX-Netzwerk mit über 12.000 Kontakten aus Wissenschaft und Wirtschaft wartet ein Preisgeld von bis zu 50.000 Euro sowie eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit auf die Sieger.

"Sachsen ist ein dynamischer Gründungsstandort. Dank seiner exzellenten Forschungs- und Unterstützungslandschaft sowie mutigen Unternehmern entstehen und wachsen hier immer wieder bemerkenswerte neue Geschäftsmodelle und Unternehmen. Mit dem branchen- und technologieoffenen Sächsischen Gründerpreis wollen wir Zukunftsideen zu mehr Öffentlichkeit und einer positiven Entwicklung verhelfen", sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.

  • An wen richtet sich der Sächsische Gründerpreis?

Für den Sächsischen Gründerpreis können sich Einzelpersonen, Teams und junge Unternehmen mit (zukünftigem) Sitz in Sachsen bewerben. Der Gründungsprozess muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, aber für das Jahr 2024 geplant sein. Bei Wachstumsunternehmen darf die Gründung maximal drei Jahre zurückliegen (Stichtag 1. Januar 2021).

  • Deswegen lohnt sich die Teilnahme am Wettbewerb

Die Teilnehmenden des Wettbewerbes profitieren von dem umfangreichen futureSAX-Netzwerk mit über 12.000 Kontakten aus Wissenschaft und Wirtschaft, von dem begleitenden Angebot an über 100 futureSAX-Veranstaltungen, dem Zugang zu Kapitalgebenden sowie einer unterstützenden Begleitung u.a. auf den Sächsischen Gründerforen und futureSAX-Gründerbrunches. Außerdem erhalten sie Ausstellungs- und Pitchmöglichkeiten auf den Sächsischen Investoren Roadshows, Innovationsbörsen und der Sächsischen Innovationskonferenz.

Im Rahmen des Wettbewerbes bekommen die Teilnehmenden ein fundiertes Feedback der Jury, die die Einreichungen in einem zweistufigen Bewertungsverfahren bewertet. Die Nominierten pitchen ihre Idee im Mai 2024 vor der Jury, unter Vorsitz des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), für die finale Entscheidung um den Sächsischen Gründerpreis. Sie erhalten professionelle filmische Kurzportraits, die sie auch für ihre eigene Kommunikation nutzen können. Auf die Preistragenden wartet zudem ein attraktives Preisgeld sowie ein Pokal für den 1. Platz.

Die Prämierung der Preistragenden erfolgt am 19. Juni 2024 auf der Sächsischen Innovationskonferenz.

  • Der futureSAX-Publikumspreis 2024

Während sich die Nominierten auf die Jurysitzung (zweite Wertungsrunde) vorbereiten, erhalten alle anderen zusätzlich die Chance, ihr eingereichtes Geschäftskonzept in einem öffentlichen Online-Voting – dem futureSAX-Publikumspreis – gemeinsam mit Unterstützung der eigenen Community aufs Podest zu heben. Die Abstimmung zum Publikumspreis startet ab Mitte April 2024. Das Ergebnis des Online-Votings wird im Rahmen der Sächsischen Innovationskonferenz bekanntgegeben.