Sachsen startet Ausschreibung für neue Bio-Regio-Modellregionen

Um bio-regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, ruft das sächsische Landwirtschaftsministerium Akteure auf, mit Unterstützung aus der "Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke" neue sächsische Bio-Regio-Modellregionen an den Start zu bringen. Für den Aufruf werden 5,4 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt. Die Antragsfrist endet am 01. September 2024.

Platzhalterbild Förderung (Quelle: pixabay)

In den neuen Modellregionen sollen Regionalmanagements die Marktposition regionaler und bio-regionaler landwirtschaftlicher Produkte ausbauen. Zudem sollen sie gemeinsam mit Unternehmen in der Region innovative Produktideen für neue Wertschöpfungsketten entwickeln. Ebenso geht es darum, Verbraucher für die regionalen und bio-regionalen Produkte der neuen Modellregionen zu sensibilisieren. Bis Ende des Jahres 2028 können die Projektkonzepte umgesetzt werden.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: "Regionale und bioregionale Produkte sind gut für Klima und Umwelt und sie schaffen zusätzliche Einkommen für Landwirte, Verarbeiter, Handel und Gastronomie. Und regionale Produkte stärken die Identität und Verbundenheit mit den ländlichen Räumen. Regionale und bio-regionale Wertschöpfungsketten bauen auf guten Partnerschaften auf, auf guten regionalen Konzepten und Kreativität. All das haben wir in Sachsen. Mit unseren Bio-Regio-Modellregionen unterstützen wir das systematisch vor Ort. Mehr regionale Vermarktung stärkt die Unternehmen und deren Krisenfestigkeit. Und es erfüllt einen steigenden Verbraucherwunsch nach mehr regionalen und bioregionalen Erzeugnissen. Für all das sind die Bio-Regio-Modellregionen ganz wichtige Treiber."

Den Bewerbungsprozess unterstützt das sächsische Landwirtschaftsministerium (SMEKUL) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durch individuelle Beratungsangebote für Interessenten.

Nach Ablauf der Antragsfrist am 01. September 2024 erfolgt durch das LfULG die Auswahl der besten förderwürdigen Einreichungen auf der Grundlage objektiver Kriterien. Diese Auswahl muss durch ein Fachgremium des SMEKUL bestätigt werden.