Eureka-Förderaufruf zu kreislauffähiger Wertschöpfung

Am 02. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger die Bekanntmachung zur Förderung von Eureka-Projekten zum Thema „Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp)“ als Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung" veröffentlicht.

Platzhalterbild Förderung (Quelle: pixabay)
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Die Förderrichtlinie zielt auf die Unterstützung kooperativer, vorwettbewerblicher Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative “Eureka” ab, um Unternehmen hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung zu befähigen. Ziel ist die Entwicklung kreislauffähiger Wertschöpfungssysteme, die durch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren die Wertschöpfung in Deutschland stärken. Die Kreislaufwirtschaft basiert auf Wiederverwendung, Erneuerbarkeit und langlebigem Design. Mit Umsetzung von R-Strategien (u. a. Leasing, Reparatur, Wiederaufbereitung und Recycling) verbleiben Materialien und Produkte im Wirtschaftskreislauf, schaffen erneut einen Mehrwert und tragen so zu reduziertem Ressourcenverbrauch und Energieeinsatz bei.

Die kreislauffähige Wertschöpfung erfordert zusätzlich neue Strategien und Geschäftsmodelle zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, technologischer Souveränität und nachhaltiger Entwicklung. Sie orientiert sich an fünf Grundsätzen:

  1. Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Integration von Material-, Produkt- und Datenflüssen über Unternehmensgrenzen hinweg
  2. Kontinuierliche Kreisläufe und R-Strategien: Entwicklung komponentenspezifischer Strategien, sektorübergreifende Materialflüsse, ISO 59040-konforme Rückverfolgbarkeit
  3. Angepasste Langlebigkeit: Produktdesign für Wiederverwendung, Reparatur und Recycling unter Berücksichtigung von Lebensdauer und Innovationszyklen
  4. Menschen gestalten den Wandel: Aufbau kreislauforientierter Kompetenzen und Strukturen in Unternehmen
  5. Langfristige Visionen: Einbindung gesetzlicher Anforderungen, Logistik, Standardisierung und dynamischer Systemveränderungen

Gefördert wird die systemische Erforschung des Übergangs in eine kreislauffähige Wertschöpfung bis hin zur prototypischen Umsetzung. Die Projekte sollen über reine Technologieentwicklung hinausgehen und Management- sowie Benchmarking-Systeme integrieren. Folgende drei Perspektiven sind zu betrachten:

  • Geschäftsmodelle und intelligente Dienstleistungen: Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkt-Service-Systeme zur Nutzungsdauerverlängerung, Quantifizierung von R-Strategie-Vorteilen, Einbindung von KMU in Datenökosysteme, Anreizsysteme für Datennutzung
  • Systemische Aspekte: Aufbau neuer Wertschöpfungskreisläufe, Erhöhung der Transparenz, sektorübergreifende Ausweitung von Kreislaufkonzepten, Balance zwischen Datennutzung und Energiebedarf
  • Menschen in Wertschöpfungsprozessen: Förderung von Lernprozessen, transdisziplinärem Austausch, neuen Kompetenzen, Datenkompetenz, Nachhaltigkeit, Integration von KI-Entscheidungshilfen

Projekte müssen sich auf Innovationsbereiche der Kreislaufwirtschaft konzentrieren und Basistechnologien wie Datentechnologien (Datenökosysteme, Interoperabilität, KI-gestützte Systeme, Digitaler Produktpass), Fertigungstechnologien (Modularität, Qualitätssicherung), Sensorik, Robotik, Werkstoffe, additive Fertigung, Lebenszyklusbewertung, Reverse Manufacturing und Netzwerkdesign von Rückführungsketten adressieren. Ziel ist ein ganzheitliches Umdenken.

Gefördert werden Eureka-Projekte mit internationalen Partnern, rein nationale Projekte sind nur im Ausnahmefall förderfähig. Ein wissenschaftliches Projekt von einem deutschen Verbund soll Synergien und den Austausch mit anderen Eureka-Projekten fördern. Projekte mit ausschließlichem Fokus auf Recycling sind nicht förderfähig. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Projektanträge können bis 30. September 2025 eingereicht werden. Um die Suche nach Projektpartnern zu unterstützen gibt es eine Matchmaking-Plattform.