21. Gefahrgutstopp
Wohin führt die Reise für Gefahrgut auf unseren Straßen? Ab dem 1. Januar 2025 werden die neuen ADR-Vorschriften wirksam. Besonders für Unternehmer, Gefahrgutbeauftragte, Lehrkräfte im Bereich Gefahrgut sowie Behördenvertreter, die in der Praxis häufig mit Gefahrstoffen arbeiten, ist es entscheidend, über den aktuellen ADR-Fahrplan informiert zu sein.
- Ort
- IHK Chemnitz, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz
- Veranstaltungsdatum
- 05. Dezember 2024, 09 - 16 Uhr
- Anmeldeschluss
- Keine Anmeldung mehr möglich
- Zielgruppe
- Unternehmer, Gefahrgutbeauftragte, Lehrkräfte im Bereich Gefahrgut sowie Behördenvertreter
- Branchen
- Alle mit Gefahrstoffen arbeitenden Branchen, Logistik
- Land/Region
- Deutschland, EU
- Veranstalter
- IHK Chemnitz
- Kosten für die Teilnahme
- 90.00 Euro, Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer. Das Teilnahmeentgelt enthält 19% Umsatzsteuer.
Informationen und Zielsetzung
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich rechtzeitig zu informieren, welche Änderungen auf Sie zukommen, damit Ihre Transporte ab 2025 problemlos durch die Kontrollen gelangen.
Darüber hinaus erwarten Sie zahlreiche interessante Vorträge zu speziellen Aspekten der Beförderung sowie den Kontrollen im Unternehmen oder im Verkehr. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und die Fachausstellung zu besuchen.
Agenda
- 09:00 Uhr: Begrüßung / Rüdiger Haake, Sachgebietsverantwortlicher Gefahrgut / Verkehrsgewerbe, IHK Chemnitz
- 09:05 Uhr: Grußwort / Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik, IHK Chemnitz
- 09:15 Uhr: Änderungen für die nächsten zwei Jahre
2025 - 25 Jahre nach der „Strukturreform“ -Oft ist weniger besser !? / Jörg Holzhäuser, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Rheinland-Pfalz - 10:45 Uhr: Kaffeepause
- 11:00 Uhr: Der Transport von Gefahrgut in Tanks - ADR und was noch beachtet werden sollte / Lutz Kahlen, Zentraler Gefahrgutbeauftragter, HOYER Gruppe
- 11:45 Uhr: Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe - Welche gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind zu beachten, welche Erleichterungen können in Anspruch genommen werden / Dr. Klaus Kersting, BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- 12:45 Uhr: Mittagspause
- 13:30 Uhr: Erfahrungen aus der Kontrollpraxis - Verkehrskontrollen, Begleitpapiere, Verstöße, Maßnahmen / Silvia Vogel, Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Außenstelle Dresden
- 14:15 Uhr: Herausforderungen beim Umgang mit Sonderabfällen - gesetzliche Grundlagen, Anforderungen + Erfahrungen, Lösungen + Empfehlungen / Manuela Radetzky, SUC-Sächsische Umweltschutz-Consulting GmbH
- 15:00 Uhr: Die Behörde kommt, wir sind bereit! - Unternehmenskontrollen durch die Behörde, Befugnisse, Pflichten, Verantwortlichkeiten / Anne Kosterlitzky, Landesdirektion Sachsen & Alexandra Günther-Köhler, Gefahrgutbüro Günther & Köhler GbR
- 15:45 Uhr: Diskussion und Schlusswort / Moderation: Alexandra Günther-Köhler, Gefahrgutbüro Günther & Köhler GbR sowie Rüdiger Haake, Sachgebietsverantwortlicher Gefahrgut/Verkehrsgewerbe, IHK Chemnitz
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Wohin führt die Reise für Gefahrgut auf unseren Straßen? Ab dem 1. Januar 2025 werden die neuen ADR-Vorschriften wirksam. Besonders für Unternehmer, Gefahrgutbeauftragte, Lehrkräfte im Bereich Gefahrgut sowie Behördenvertreter, die in der Praxis häufig mit Gefahrstoffen arbeiten, ist es entscheidend, über den aktuellen ADR-Fahrplan informiert zu sein.