Unterlagencodierung bei der Ausfuhr richtig anwenden
- Ort
- Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge, Geyersdorfer Straße 9 a, 09456 Annaberg-Buchholz
- Veranstaltungsdatum
- 19. Oktober 2022, 9 - 13 Uhr
- Anmeldeschluss
- Keine Anmeldung mehr möglich
- Branchen
- branchenoffen
- Land/Region
- Weltweit
- Veranstalter
- Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge
- Kosten für die Teilnahme
- 120,00 Euro
Informationen und Zielsetzung
In elektronischen Zollanmeldungen werden immer Codierungen gefordert. Diese Codierungen haben ihre Basis in verschiedenen Rechtsgebieten. Es kann sich um eine Verschlüsselung eines Dokumentes handeln, aber auch um erforderliche Prüfungen die durchzuführen sind und dann rechtsverbindlich durch eine Codierung in der Zollanmeldung zu bestätigen sind. Oft gibt es große Unsicherheit bei der Verwendung von Unterlagencodierungen, da auch oft unterschiedliche Anforderungen seitens der abfertigenden Zollämter vorliegen. Falsche oder fehlende Codierungen führen zu falsch ausgefüllten Zollanmeldungen. In diesem Seminar wollen wir zeigen, wie Sie die EZT-Online-Datenbank, weitere Informationsquellen und Datenbanken nutzen, um die Unterlagencodierungen für Ihre Ausfuhrgeschäfte zu ermitteln. Wie halten Sie sich immer auf den aktuellen Stand. An Fallbeispielen aus der Praxis wird Ihnen die Vorgehensweise, z. B. im Bereich Exportkontrolle, Embargos, Verboten und Beschränkungen, Unterlagencodierungen, aufgezeigt
Inhalt
- Außenwirtschaftsrechtliche Unterlagencodierungen (z. B. Y901 / 3LNA)
- Ablaufplan zur Ermittlung der Codierung mit dem EZT-Online
- Codierungen bei Embargoländern (Russland, Iran, usw. )
- Codierungen bei Verboten und Beschränkungen (Chemikalien- oder Ozon-VO / Anti-Folter-VO)
- Fallbeispiele