Sachsen plant Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig kündigte gestern ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen an, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind und dadurch unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig und Ministerpräsident Michael Kretschmer haben gestern mit ausgewählten Vertretern der sächsischen Gewerkschaften, der sächsischen Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, der Wirtschaftsverbände, des Handwerkstags und der Bundesagentur für Arbeit aktuelle Problemlagen der sächsischen Wirtschaft erörtert.

In diesem Rahmen kündigte das Wirtschaftsministerium das Sonderprogramm an. Die Beantragung und Ausreichung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Die Bedingungen und Antragsverfahren werden derzeit erarbeitet.

"Wir können nicht warten, bis der Bund reagiert, sondern wollen bereits jetzt in Vorleistung gehen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen die aktuell durch das Raster der bestehenden Unterstützungsangebote fallen, soll deshalb ein Sonderprogramm aufgelegt werden. Wir schaffen dafür jetzt die Voraussetzungen, damit die Umsetzung ab der kommenden Woche starten kann", so Martin Dulig.

Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird.

Sollten Bund oder die EU während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm mit ähnlicher Zielrichtung für die Zielgruppe auflegen, muss dieses Programm vorrangig in Anspruch genommen werden.

AKTUELLER HINWEIS: Seit 23. März 2020 kann die Soforthilfe bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.

     

Corona-Virus - Beratung für Unternehmen

Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - kostenfrei - beraten lassen. Telefon: 0351 4910-1100.

    

Weitere Informationen für Unternehmen zur Covid-19-Pandemie

Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus treffen vermehrt die Wirtschaft und werfen in Unternehmen Fragen auf: Wie reagieren bei einem Verdachts- oder Infektionsfall?, Welche Vorsorge können Unternehmen selbst treffen?, Welche Unterstützungmöglichkeiten für Unternehmen gibt es? - Aber auch: Was müssen Unternehmen jetzt beim Import und Export von Waren beachten?

Das sächsische Wirtschaftsministerium sowie sächsischen Industrie- und Handelskammern haben gut aufbereitete Informationen zur Beantwortung dieser Fragen bereitgestellt. Die Verlinkungen dazu finden Sie beigefügt.