Bundesregierung: Investitionssofortprogramm beschlossen

Mit gezielten Investitionsanreizen neues Wachstum schaffen: Das ist das Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

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Die Wirtschaft ankurbeln, Arbeitsplätze sichern und ein dauerhaft höheres Wirtschaftswachstum schaffen: Das ist vordringliches Ziel der Bundesregierung. Umso wichtiger sind gezielte Investitionsanreize, um den Standort Deutschland kurzfristig und auf Dauer zu stärken und zu modernisieren. Um dies zu erreichen, hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen.

Dies dient dem schnellen Anschub wachstumswirkender Investitionen – und ist zugleich verbunden mit langfristigen Entlastungen, die der Wirtschaft auf Dauer Planungssicherheit geben. „Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs”, betonte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Damit gebe die Bundesregierung der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffe starke Investitionsanreize.

Konkret umfasst der Gesetzentwurf insbesondere folgende Punkte: 

  • Investitions-Booster:
    Dieser Booster für Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen kommt allen Unternehmen zu Gute – und ist unkompliziert umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Anreize schnell und in der Breite wirken. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027. 
    Üblicherweise schreiben Unternehmen neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Vorgesehen ist nun eine sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr sollen erneut 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können.
  • Absenkung der Körperschaftsteuer:
    Mit der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 wird die Unternehmenssteuerbelastung deutlich reduziert. Geplant ist, die Körperschaftsteuer in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent zu senken, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.   
  • Betriebliche E-Mobilität:
    Mit einem Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Geplant ist die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr. 
    Die Regelung soll für E-Autos gelten, die zwischen dem 30. Juni dieses Jahres und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Zudem ist vorgesehen, die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von aktuell 70.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen.
  • Ausbau der Forschungszulage:
    Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die Forschungszulage ausgebaut. Von 2026 bis 2030 soll die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem ist geplant, förderfähige Anwendungen auszuweiten. Pauschale Abschläge sollen Verfahren einfacher und bürokratieärmer machen.

Mit diesem Paket sollen die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden – und zwar kurz – und langfristig.