EU genehmigt Förderung für GlobalFoundries in Dresden
Die Europäische Kommission hat deutsche staatliche Beihilfen in Höhe von 495 Mio. EUR zur Unterstützung des Baus der erweiterten Halbleiterfertigungsanlagen von GlobalFoundries in Dresden genehmigt.
Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Autonomie und technologische Führungsrolle der EU im Bereich der Halbleitertechnologien zu stärken, indem sie den Bau einer einzigartigen Halbleiterfabrik unterstützen, die den Zielen der Mitteilung zum Europäischen Chip-Gesetz und den politischen Leitlinien der Kommission für den Zeitraum 2024-2029 entspricht.
Deutschland hat der Kommission seinen Plan zur Unterstützung des Projekts „SPRINT“ von GlobalFoundries gemeldet, einem reinen Halbleiterhersteller, der sich auf die Herstellung von Halbleiterbauelementen ausschließlich für andere Unternehmen spezialisiert hat. Das Projekt umfasst die Schaffung neuer Produktionskapazitäten für 300-mm-Wafer durch die Anpassung und Erweiterung des bestehenden Standorts des Unternehmens in Dresden.
Die in der Anlage hergestellten Technologien wurden im Rahmen des IPCEI-Projekts „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ entwickelt, werden nun jedoch für doppelte Verwendungszwecke angepasst, insbesondere für die Märkte Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und kritische Infrastrukturen. Dies erfordert die Hinzufügung spezifischer Sicherheits- und Zuverlässigkeitsmerkmale zu den Technologien und einen vollständig in Europa stattfindenden Herstellungsprozess, um den Anforderungen der Kunden in diesen Märkten gerecht zu werden. Es ist das erste Mal, dass diese Technologien in Europa in großem Maßstab hergestellt werden, und der Herstellungsprozess wird in der EU einzigartig sein.
Im Rahmen der Maßnahmen hat GlobalFoundries Folgendes vereinbart:
- sicherzustellen, dass das Projekt eine breitere Wirkung mit positiven Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette der EU im Bereich Halbleiter hat
- seine Innovationsbemühungen fortzusetzen, um konkrete Fortschritte in der Halbleitertechnologie zu erzielen und sich auf Technologien der nächsten Generation vorzubereiten
- im Falle einer Lieferknappheit vorrangige Aufträge gemäß dem Europäischen Chip-Gesetz auszuführen
- Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, um den Pool an qualifizierten und kompetenten Arbeitskräften zu vergrößern.
GlobalFoundries hat sich verpflichtet, die Anerkennung seiner Werke in Dresden als offene EU-Foundries gemäß dem Europäischen Chip-Gesetz zu beantragen. Dieser Prozess ist unabhängig von der Prüfung der staatlichen Beihilfen.
- Die Bewertung der Kommission
Die Kommission hat die deutschen Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen und auf der Grundlage der in der Mitteilung zum Europäischen Chipgesetz dargelegten Grundsätze ermöglicht, Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu gewähren.
- Hintergrund
Im November 2024 veröffentlichte Deutschland eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Investitionsprojekte in der europäischen Halbleiter-Wertschöpfungskette, darunter Halbleiterfertigung, fortschrittliche Verpackung und Montage, Fertigungsanlagen und Ausgangsmaterialien.
Am 8. Februar 2022 verabschiedete die Kommission die Mitteilung zum Europäischen Chips-Gesetz. Sie ist Teil eines umfassenden Chips-Gesetz-Pakets, zu dem auch das Europäische Chips-Gesetz gehört, das am 21. September 2023 in Kraft getreten ist.
In der Mitteilung zum Europäischen Chips-Gesetz erinnerte die Kommission daran, dass Investitionen in neue fortschrittliche Produktionsanlagen im Halbleitersektor wichtig sind, um die Versorgungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten der EU zu gewährleisten und gleichzeitig erhebliche positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu erzielen. Die Kommission erkannte mehrere Faktoren an, die für eine Einzelfallprüfung unmittelbar nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV relevant sind.