Aufruf bzgl. Förderung internationaler Verbundvorhaben zur Bioökonomie (Bioökonomie international)

Das BMFTR hat eine Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2027“ veröffentlicht.

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Eine moderne Bioökonomie trägt entscheidend zur Realisierung einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bei. Sie nutzt Schlüsseltechnologien wie die Biotechnologie, die Künstliche Intelligenz und andere und liefert biobasierte Lösungen für die Bewältigung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen (Klimawandel, Ernährungssicherheit, Umwelt- und Ressourcenschutz und weiterer). Forschung und Wissenschaft bilden dabei die Grundlagen für bioökonomische Inventionen und Innovationen in unterschiedlichen Anwendungsfeldern und Wirtschaftssektoren.

Die Förderrichtlinie Bioökonomie International dient der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie (NBÖS) der Bundesregierung. Diese trägt dazu bei, die Potenziale der Bioökonomie zu erschließen, biologisches Wissen zu erweitern und anzuwenden, bioökonomische Lösungen für die UN-Nachhaltigkeitsagenda zu entwickeln und Deutschland zum führenden Innovationsstandort der Bioökonomie und Biotechnologie auszubauen. Bioökonomie International leistet ferner einen wichtigen Beitrag zur Implementierung der Hightech Agenda Deutschland (HtAD) der Bundesregierung sowie zu den Zielen der FONA-Strategie (Forschung für Nachhaltige Entwicklung).

Weiterhin unterstützt Bioökonomie International die Umsetzung aktueller europäischer Leitlinien, wie des Clean Deals, des Circular Economy Action Plans und des europäischen Competitiveness Compass. Und sie trägt mit ihren vielfältigen Aktivitäten zur Implementierung der Europäischen Innovationsstrategie und der Europäischen Bioökonomiestrategie8 bei.

Förderziel

Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, internationale Partnerschaften im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation auf- und auszubauen. Diese ermöglichen es, Forschung zu den globalen Herausforderungen und zu möglichen Lösungsbeiträgen stärker zu vernetzen, Innovationspotenziale zu erschließen und biobasierte Lösungen für die Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherung, Umwelt- und Ressourcenschutz voranzubringen. Dabei müssen Aspekte wie technologische Souveränität, ökonomische Wertschöpfung und auch Schaffung von Arbeitsplätzen für gesellschaftlichen Wohlstand mitgedacht werden.

Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Bekanntmachung Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI) unter Beteiligung außereuropäischer Verbundpartner zu fördern. Das BMFTR unterstützt die vorwettbewerblichen FuEuI-Vorhaben in Verbünden mit relevanten internationalen Partnern außerhalb von Europa, die zentrale Fragestellungen der Bioökonomie bearbeiten. 

Die ausgewählten Vorhaben flankieren die nationalen Aktivitäten des BMFTR zur Förderung der Bioökonomie und leisten einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen der NBÖS.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR9, Australien, Japan und der Schweiz genutzt werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden FuEuI-Vorhaben in Verbünden mit Partnern aus Japan oder Queensland/Australien, die im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt werden. Gefördert werden jeweils die deutschen Partner in diesen internationalen Verbünden.

Die internationalen Partner erhalten eine Gegenfinanzierung durch die mit dem BMFTR kooperierenden Förderagenturen der beteiligten Partnerländer. Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie (NBÖS) mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert sie sechs Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele der Strategie zu erreichen.

Die geförderten Verbundvorhaben müssen neben dem Forschungsbaustein 6 „Globale Forschungskooperationen“ mindestens einen der drei weiteren in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung adressieren:

  • Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie
  • Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz (KI), Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung etc.)
  • Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze etc.).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 600 000 Euro Fördersumme für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale).

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen
  • Verbrauchsmaterialien
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers)
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten
  • Vergabe von Aufträgen.

Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit den Geschäftsbereich Bioökonomie des Forschungszentrums Jülich GmbH beauftragt. Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und nutzt aufgrund des transnationalen Charakters der Ausschreibung sowie der Beteiligung ausländischer Partner zwei verschiedene Antragsportale. Dies sind das transnationale Portal www.bioeconomy-international.de für die Einreichung von Projektskizzen bis spätestens 03. Juni 2026 sowie das nationale Portal „easy-Online“ für die spätere Einreichung von Formanträgen von zur Förderung ausgewählten Vorhaben.

Es wird außerdem empfohlen, die Partnering-Plattform von Bioökonomie International zur Partnersuche zu nutzen. Am 26. Februar 2026 ist ferner ein Partnering Event zwischen deutschen und japanischen Interessenten geplant, welches auf der Plattform www.bioeconomy-international.de beworben werden wird.

Hinweis: Für diese Nachricht wurden stark gekürzte Texte aus der Bekanntmachung verwendet. Für detaillierte und rechtssichere Informationen nutzen Sie bitte nachfolgende Links.