Bewerbungsphase für den 20. Sächsischen Gründerpreis hat begonnen
Zum 20. Mal prämiert das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die besten Geschäftsideen und Gründungskonzepte. Die Bewerbungsfrist für den mit insgesamt 30.000 Euro dotierten Sächsischen Gründerpreis 2020 hat am 2. Januar begonnen und endet am 29. März 2020. Bewerben können sich Einzelpersonen, Gründerteams und junge Unternehmen mit bestehendem oder zukünftigem Sitz in Sachsen.
Der Wettbewerb wird von der futureSAX GmbH – Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – betreut. Die Bewerber erhalten Zugang zu Kapitalgebern und Multiplikatoren aus dem futureSAX-Netzwerk, welches über 8.000 Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft vereint.
Der Gründungsprozess muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen sein, aber für die nächsten zwei Jahre angestrebt werden. Die Unternehmensgründung darf maximal drei Jahre zurückliegen. Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien und prozentualer Gewichtung: Neuartigkeit (30 Prozent), Kundennutzen / Umsetzbarkeit (40 Prozent) sowie Kommerzialisierungs- und Marktpotenzial (30 Prozent).
Alle Teilnehmenden der ersten Wertungsrunde des Sächsischen Gründerpreises erhalten zusätzlich die Chance, ihre eingereichte Geschäftsidee in einem öffentlichen Online-Voting zur Wahl zu stellen. Die Abstimmung ist vom 1. April bis 7. Juni 2020 möglich. Die Idee oder das Geschäftskonzept mit den meisten gültigen Stimmen gewinnt und darf sich auf einen Sachpreis freuen. Das Ergebnis des Online-Votings wird am 8. Juli 2020 in Dresden auf der futureSAX-Innovationskonferenz im Rahmen der Preisverleihung des Sächsischen Gründerpreises bekannt gegeben.