Sachsen unterstützt kleinere Unternehmen
Das sächsische Kabinett hat heute die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ beschlossen und ebnet so den Weg, kleine Unternehmen in den kommenden zwei Jahren gezielt bei Investitionen zu unterstützen. Insgesamt stehen dafür Landesmittel in Höhe von 27 Millionen Euro bereit.
Mit der Richtlinie ermöglicht Sachsen die Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz. „Das Programm richtet sich gezielt an Unternehmen außerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Es dient dazu, Standortnachteile auszugleichen und die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen zu verbessern. Wir erreichen dadurch nicht nur die Stärkung einzelner Unternehmen, sondern sichern die Attraktivität und die Angebotsvielfalt in den ländlichen Regionen insgesamt. So bleiben sie Räume zum Leben, Arbeiten und Gestalten und bieten Möglichkeiten zur Entfaltung“, präzisiert Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.
Die Förderrichtlinie hilft den Unternehmen, ihre Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, z. B. neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, ihre Angebotsqualität zu verbessern, Prozesse zu optimieren oder auch ihren Umsatz auszuweiten. Gleichzeitig leistet das Programm einen Beitrag zur Digitalisierung, z. B. bei der Anschaffung moderner Maschinen und Anlagen. So werden regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt und Arbeitsplätze vor Ort gesichert.
Das Programm ist breit angelegt: Es reicht vom Handwerksbetrieb über die Kultur- und Kreativwirtschaft, den Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe. Gefördert werden Investitionen für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu zählen z. B. Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie ergänzend auch Sicherheitstechnik. Ausgenommen sind u. a. der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern.
Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent ihrer Investitionskosten, im Landkreis Görlitz wegen des Fördergefälles zu Polen sogar 40 Prozent. Besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolger: Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach einer Übernahme/ Nachfolge werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Insgesamt können Unternehmen bis zu 200.000 Euro erhalten.
Voraussetzung für eine Förderung ist neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens u. a. ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 20.000 Euro. Bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.
Anträge können nach Veröffentlichung der Richtlinie ab Anfang Februar 2019 gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt steht als Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zur Verfügung.