Sachsen erfolgreich beim "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand"
Sächsische Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind beim "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) weiter sehr erfolgreich. Im Zeitraum 2015 bis 2020 konnten sie über 500 Millionen Euro Fördermittel für innovative Entwicklungsprojekte einwerben. Im Bundesvergleich belegt der Freistaat Sachsen damit den zweiten Platz hinter Baden-Württemberg.
Als "ZIM-Kooperationsprojekt des Jahres 2020" hat sich die sächsische LuxChemtech GmbH aus Freiberg in Kooperation mit dem Korea Institute of Industrial Technology (KITECH) und dem südkoreanischen Unternehmen TSM. Co. Ltd. durchgesetzt. In diesem transnationalen ZIM-Kooperationsprojekt wurde die Frage beantwortet, wie mit dem Photovoltaik-Abfall und im Besonderen mit dem Alt-Silizium von nicht mehr genutzten Solaranlagen umgegangen werden kann. Ziel des deutsch-koreanischen Vorhabens war es, Wege zu finden, auf denen Alt-Silizium und andere ausgediente, aber wertvolle Elemente wie Zinn, Silber und Aluminium wirtschaftlich vorteilhaft in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden können.
In den Jahren 2015 bis 2020 hat das BMWi rund 3,2 Milliarden Euro für über 21.000 ZIM-Projekte in ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Darunter befinden sich 516 Kooperationsprojekte mit sächsischer Beteiligung, für die allein im Jahr 2020 Zuschüsse von rund 82 Millionen Euro bewilligt wurden. Sächsische Spitzenreiter sind dabei Vorhaben zur Entwicklung von Produktionstechnologien mit 165 Vorhaben und einem Zuschussvolumen von rund 25 Millionen Euro, zu welchen auch ein weiteres Projekt der LuxChemtech GmbH zählt. Zudem konnten zahlreiche Projekte u. a. in den Bereichen Bautechnologien, Textilforschung und Umwelttechnologien unterstützt werden.
Über ZIM
Gegenstand der ZIM-Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Über ZIM sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und weitere mittelständische Unternehmen sowie bei Kooperationsvorhaben auch Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Gefördert werden Einzelprojekte in Forschung und Entwicklung (FuE), Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke sowie Durchführbarkeitsstudien. Im Jahr 2020 ist eine neue ZIM-Richtlinie mit verbesserten Förderkonditionen in Kraft getreten. Darüber hinaus hat das BMWi Regelungen und Verfahren für das Antrags- und Förderverfahren im Zusammenhang mit den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie angepasst.