Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Indien, Indonesien, Vietnam

Sie wollen in Indien, Indonesien oder Vietnam wachsen? Mit EXGW-Beratungsgutscheinen erschließen KMU und Start-ups neue Märkte – inklusive Marktanalyse, Partnersuche sowie regulatorischer Unterstützung.

Messen,  Life Sciences,  Medizintechnik,  Messen
Quelle Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH
Ort
Hybrid
Veranstaltungsdatum
01. September - 31. Dezember 2026
Anmeldeschluss
31.12.2026
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft
Branchen
Biotech / Pharma, Medizintechnik / Digital Health
Land/Region
Indien, Indonesien & Vietnam / Asien
Veranstalter
Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW), Germany Trade & Invest (GTAI)
Kosten für die Teilnahme
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Regelfall: Sind die De-minimis‑Freigrenzen nicht ausgeschöpft, beträgt der Eigenanteil 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, da die Förderung auf 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt ist. Weitere Details sind bei GTAI zu finden.

Informationen und Zielsetzung

Mit dem Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ unterstützt die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft dabei, wachstumsstarke Märkte in Asien gezielt zu erschließen – mit passgenauer, externer Beratung zum Markteintritt, strategischen und regulatorischen Anforderungen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen für Vorhaben in Indien, Indonesien und Vietnam – insbesondere in Biotech / Pharma sowie Medizintechnik / Digital Health.

Hintergrund und Zielsetzung des Pilotprojektes

Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) ist Teil des Exportförderungsangebots des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter der Dachmarke „Mittelstand Global“ und wird durch Germany Trade & Invest (GTAI) umgesetzt.

Anknüpfend an diese Arbeit wurde das Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorbereitet. Ziel ist es, Unternehmen der industriellen Gesundheitswirtschaft durch qualifizierte Beratungsunternehmen beim Zugang zu und bei der Erschließung der Zielländer Indien, Indonesien und Vietnam zu unterstützen. Die Projektlaufzeit erstreckt sich von Juli 2026 bis Juni 2029.

Was wird wie gefördert?

Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu Ihrem individuellen Markteintrittsvorhaben in den Zielländern Indien, Indonesien und Vietnam. Die Beratung kann – je nach Bedarf – insbesondere folgende Inhalte abdecken:

  • Analyse Ihres Vorhabens und Festlegung des Beratungsziels (Kurzzusammenfassung).
  • Länderspezifische Markteintrittsanalyse (zum Beispiel Marktattraktivität, Wettbewerb, Markteintrittsbarrieren, Strategie & operative Umsetzung).
  • Beratung zu rechtlichen und regulatorischen Anforderungen (zum Beispiel Produktregistrierung, Erstattung, Ausschreibungs- und Vergabeverfahren).
  • Unterstützung bei der Suche nach Partnern (zum Beispiel Distributoren und Kunden).
  • Unterstützung bei Umsetzungsschritten (zum Beispiel im Kontext von Registrierung/Zulassungs- und Erstattungsverfahren oder Ausschreibungen).

Umfang: Pro Beratungsgutschein werden maximal 10 Beratungstage à 8 Stunden gefördert.

Wer wird gefördert?

Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die in den Bereichen Biotech/Pharma oder Medizintechnik/Digital Health tätig sind und ein geschäftliches Interesse an Indien, Indonesien oder Vietnam verfolgen.

Für die Einordnung als KMU gilt: weniger als 750 Mitarbeitende und entweder weniger als 150 Millionen Euro Jahresumsatz oder weniger als 129 Millionen Euro Bilanzsumme.

Da die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird, ist zudem die Einhaltung der De-minimis‑Vorgaben relevant. Dafür ist eine Teilnehmererklärung auszufüllen (siehe Download).

Wie hoch sind die Eigenanteile?

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Regelfall: Sind die De-minimis‑Freigrenzen nicht ausgeschöpft, beträgt der Eigenanteil 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, da die Förderung auf 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt ist.

Wenn De-minimis ausgeschöpft ist: Die Gesamtkosten wären nur dann vollständig durch das Unternehmen zu tragen, wenn die EU‑Freigrenzen für De-minimis (in der Teilnehmererklärung genannt: 300.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren) bereits ausgeschöpft wurden.

Der Eigenanteil wird nach genehmigtem Leistungsabruf und freigegebener Beratung durch den Dienstleister vereinnahmt.

Wie ist der Antragsablauf?

Der Ablauf ist darauf ausgerichtet, Ihnen einen klaren Einstieg zu ermöglichen und die Förderfähigkeit vor Beratungsstart zu klären. Wesentliche Schritte sind:

  • Teilnehmererklärung ausfüllen (inklusive Angaben zur De-minimis‑Situation) und die erforderlichen Informationen bereitstellen.
  • Auf der Teilnehmererklärung ist zu kennzeichnen, für welches Land und welche Branche Sie sich interessieren.
  • Einreichung über die Beratungsunternehmen (Dienstleister), die für den jeweiligen Zielmarkt und die jeweilige Branche zuständig sind.
  • Die ausgefüllte Teilnehmererklärung wird dem Dienstleister übergeben, der sie bei Vollständigkeit der Angaben zur fachlichen (EXGW) und formalen Prüfung (BAFA) übermittelt.
  • Nach positiver Prüfung der fachlichen und formalen Förderfähigkeit erfolgt die Freigabe des Leistungsabrufs durch das BAFA in Abstimmung mit EXGW.
  • Analyse des individuellen Vorhabens durch das Beratungsunternehmen und Vorlage des Beratungsablaufes bei EXGW und BAFA zur Freigabe.
  • Beratungsstart: Nach Freigabe kann die Beratung wie vereinbart beginnen.
  • Nach Abschluss geben Sie einen Feedback‑Report ab und der Dienstleister reicht den Abschlussbericht ein.

Kontakt

Jan Filip, Mitarbeiter der WFS
Quelle WFS / Baldauf & Baldauf Fotografie

Jan Filip

Außenwirtschaft & Messen

+49-351-2138 140

Anrufen: +49-351-2138 140

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