Sachsen vereinfacht Förderung betrieblicher Weiterbildung

Der Freistaat Sachsen unterstützt die berufliche Weiterbildung mit verschiedenen Förderinstrumenten. Dazu gehört der sogenannte "Weiterbildungsscheck". Ab dem 2. August 2018 wird beim Weiterbildungsscheck die Pauschalfinanzierung eingeführt. Anhand des Weiterbildungsangebots wird ein individueller Pauschalsatz festgelegt, der nach Absolvieren der Weiterbildungsmaßnahme ausgezahlt wird. Es ist lediglich die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme nachzuweisen. Damit entfällt für die Zuwendungsempfänger die bisherige Nachweispflicht über bezahlte Rechnungen.

Das für die Ermittlung des Pauschalsatzes erforderliche Weiterbildungsangebot ist weiterhin frei wählbar. Nur bei Weiterbildungskosten über 2.600 EUR sind noch drei vergleichbare Angebote einzureichen. Es verringert sich außerdem der Erfassungsaufwand für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) beim Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme.

   

Berufliche Weiterbildung genießt hohen Stellenwert in Sachsen

Die berufliche Weiterbildung genießt einen hohen Stellenwert in Sachsen. Sowohl die sächsischen Unternehmen als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich überdurchschnittlich im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

Der Freistaat Sachsen unterstützt die berufliche Weiterbildung mit verschiedenen Förderinstrumenten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Sozialunternehmen werden mit dem betrieblichen Weiterbildungsscheck bei betrieblich notwendigen Bildungsaktivitäten unterstützt, wie zum Beispiel bei der Weiterqualifizierung von Beschäftigten im Zusammenhang mit der Einführung neuer Technologien oder bei der Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen. Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Mit dem individuellen Weiterbildungsscheck ermöglicht Sachsen unabhängig von Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnis eine individuell berufsbezogene Weiterbildung, um die eigenen beruflichen Kompetenzen und Beschäftigungsaussichten zu verbessern. Der „Weiterbildungsscheck – individuell“ richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Seit Beginn der Förderperiode 2014 wurden bereits 12.888 Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von insgesamt 33,9 Mio. EUR bewilligt. Insgesamt stehen für den Weiterbildungsscheck rund 69,9 Mio. EUR zur Verfügung.

     

Weitere Verfahrenserleichterungen

Bereits zum 1. Mai 2018 wurden Verfahrenserleichterungen für die Antragsteller umgesetzt: Die Verpflichtung zur Einreichung personalisierter Angebote ist entfallen. Insofern gelten als vergleichbare Angebote auch öffentlich zugängliche Preisinformationen, wie z.B. Kataloge, Flyer, Internetangebote. Unternehmen müssen zum Nachweis des Status eines KMU lediglich eine KMU-Selbsterklärung abgeben. Zudem wurden die Einkommensgrenzen für den Erhalt einer Förderung nach dem individuellen Weiterbildungsscheck an die aktuellen Einkommensentwicklungen angepasst. Da grundsätzlich benachteiligte Personengruppen mit einem erhöhten Förderbedarf in Bezug auf berufliche Weiterbildung unterstützt werden, erhalten nun Personen mit einem regelmäßigen monatlichen Erwerbseinkommen bis 2.900 Euro eine Förderung. Hier erfolgte eine Anhebung von 2.500 Euro auf 2.900 Euro. 

Auch Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.900 Euro bis 4.300 Euro (vorher 2.500 bis 4.000 Euro) können die Förderung in Anspruch nehmen, allerdings nur dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie Leiharbeitnehmer sind, oder die Weiterbildung dem Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses dienen soll. 

    

Weiterführende Beratung erhalten interessierte Antragsteller bei der SAB - Sächsische Aufbaubank.