Sachsen: Coronahilfe für Ausbildungsbetriebe

Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Es werden Betriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der einmalige Zuschuss wird in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate) bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld gewährt.

Begünstigt werden Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO), für die Kurzarbeit bewilligt worden ist. Die Förderanträge können bis spätestens 30. Juni bei den zuständigen Stellen (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) eingereicht werden und werden von dort nach Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses an die Bewilligungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) zur Bearbeitung weitergeleitet. Die notwendigen Formulare sauf den Webseiten der genannten Ansprechpartner zur Verfügung.

"Wir wollen sowohl unsere Auszubildenden vor Entlassungen schützen, als auch Ausbildungsbetriebe unterstützen und diejenigen schnell von den Lohnkosten für ihre Azubis entlasten, die von Kurzarbeit betroffen sind", erklärt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. "Der Zuschuss wird vielen Unternehmen helfen, ihre Ausbildungsplätze in der aktuellen Krise zu sichern und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Der Fachkräftenachwuchs ist unsere wirtschaftliche Zukunft. Wir brauchen gut ausgebildete Menschen dringend, wenn unsere Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder hochgefahren wird."

Die Zuwendung wird für den Zeitraum gewährt, in dem für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit besteht. Der Zuschuss wird bewilligt, wenn der Auszubildende gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb einen Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG für 6 Wochen (1,5 Monate) hat.