Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe bei der Suche nach Saisonarbeitskräften
m Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeichnet sich auf Grund der Corona-Krise ein wachsender Bedarf an Saisonarbeitskräften ab. Derzeit werden dazu deutschland- und sachsenweit verschiedene Möglichkeiten geprüft bzw. bereits durchgeführt. Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft informiert über den aktuellen Stand und fasst verschiedene Aktivitäten und Angebote zusammen.
Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat.
Zwei Online-Plattformen helfen den landwirtschaftlichen Betrieben dabei, Saisonarbeitskräfte zu finden. Der Bundesverband der Maschinenringe e. V. hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Online-Plattform www.daslandhilft.de eingerichtet. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. Über eine regionale Suche finden Landwirte und Helfer zusammen.
Die Plattform www.saisonarbeit-in-Deutschland.de bringt Landwirte und suchende Helferinnen und Helfer ebenfalls zusammen. Betriebe können dort derzeit kostenlos Stellenangebote einstellen.
Außerdem wurden Regelungen für die Bezieher von Kurzarbeitergeld und für Ruheständler angepasst: Um Anreize für eine temporäre Tätigkeit in der Landwirtschaft zu schaffen, werden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft während der Corona-Krise bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben, ohne das die Altersrente gekürzt wird. In der Alterssicherung der Landwirte ist die Hinzuverdienstgrenze vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt bis Ende 2020.
Für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten gilt bisher ein Arbeitsverbot, wenn der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde. Um einen Mangel im Bereich der Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer zu vermeiden, prüft die Bundesregierung derzeit mögliche Ausnahmeregelungen.