Sachsen startet Stabilisierungsfonds für den Mittelstand

Während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Eigenkapital und Liquidität eingebüßt. Um betroffene Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, hat Sachsen jetzt den Stabilisierungsfonds gestartet. Er ist mit bis zu 370 Millionen Euro ausgestattet und ein wesentlicher Baustein des im Juni beschlossenen Impulsprogramms "Sachsen startet durch".

"Kredite und Zuschüsse waren ein schneller Anker zu Beginn der Krise. Jetzt kommt es darauf an, Beschäftigung langfristig zu sichern. Denn wir haben in den vergangenen Jahren viele Unternehmen gefördert und Investitionen abgesichert, damit Arbeitsplätze aufgebaut werden konnten – dies alles gilt es zu erhalten.", sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Das sächsische Finanzministerium ermöglicht den Aufbau des Fonds durch Landesgarantien von bis zu 292,5 Millionen Euro. "Jetzt ist es wichtig, ein Instrument zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Sachsen zu schaffen", sagt Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. "Mit der Übernahme der Garantie sorgen wir für eine flexible und am Bedarf ausgerichtete Ausstattung des Stabilisierungsfonds."

Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand – ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der auf große Unternehmen ausgerichtet ist. Der sächsische Stabilisierungsfonds stellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zunächst bis 800.000 Euro bereit. Darüber hinausgehende Beteiligungen bis maximal 2,4 Millionen Euro wird der Fonds ausreichen, wenn Deutschland die Genehmigung der EU-Kommission für höhere Eigenkapitalhilfen in eine eigene Bundesrahmenregelung übernommen hat. Das steht zurzeit noch aus.

Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätze des Stabilisierungsfonds zu entnehmen, die auf der Webseite der SBG veröffentlicht sind.