3. Förderaufruf: Validierung von Forschungsergebnissen

Die sächsische Validierungsförderung zielt auf einen verbesserten Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft ab. Ab dem 16. Februar 2023 können sich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Sachsen erneut um einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der Kosten für Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen bewerben. Gefördert werden Projekte mit einem Vorhabenszeitraum von bis zu 18 Monaten und förderfähigen Ausgaben/Kosten von bis zu 250.000 Euro. Bewerbungsschluss ist der 13. April 2023.

Anders als beim ersten Förderaufruf wird diesmal die Anzahl zulässiger Bewerbungen pro Forschungseinrichtung begrenzt. Dadurch sollen die Forschungseinrichtungen noch stärker dazu bewegt werden, sich mit der Auswahl und damit der Bewertung vielversprechender Forschungsergebnisse auseinanderzusetzen. Außerdem wird dem Wertungskriterium "Erfolgsaussichten für die Verwertung und Verwertungspotenzial" eine noch höhere Bedeutung beigemessen.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: "Die sächsische Validierungsförderung ist sehr gut angenommen worden. Mit diesem Programm spielt der Freistaat eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern. Erst indem neues Wissen in Produkte oder Dienstleistungen umgesetzt wird, entsteht Innovation. Ich bin froh, dass wir auch in den nächsten Jahren Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung stellen können, um die Verwertungspotenziale von neuem Wissen aufzudecken. Ich rufe alle Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen auf, sich an dem neuen Förderaufruf zu beteiligen.«

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Bewilligungsstelle sowie Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung

    

Hintergrund: Validierungsförderung

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am 10. August 2020 die Richtlinie zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen (RL Validierungsförderung) verabschiedet und diese am 17. Januar 2023 neu gefasst.

Der erste Förderaufruf erfolgte am 29. Oktober 2020. Dieser ermöglichte die Einreichung von Projektvorschlägen von Forschungseinrichtungen mit Ausgaben von bis zu 250.000 Euro und 18 Monaten Laufzeit ("Einzelprojekt-Modul").

Der zweite Förderaufruf im sogenannten "Programm-Modul" erfolgte am 21. Juli 2021. Bewerben konnten sich sächsische Universitäten und Fachhochschulen für angewandte Wissenschaften. Gefördert wurden Projekte, bei denen die Forschungseinrichtungen ein systematisches Validierungsmanagement aufbauen und im Rahmen eines definierten Budgets selbstständig über die Auswahl zu validierender Forschungsergebnisse entscheiden können (Vorhabenszeitraum von bis zu 48 Monaten). Dafür stellt das SMWA ein Fördermittelbudget von insgesamt vier Millionen Euro bereit. Durchgesetzt haben sich die Bewerbungen der TU Bergakademie Freiberg, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden und der Technischen Universität Dresden.

Der dritte Förderaufruf wurde im Sächsischen Amtsblatt vom 16. Februar 2023 veröffentlicht und gehört wieder zum sogenannten "Einzelprojekt-Modul", bei dem sich die Forschungseinrichtungen für eine Förderung der Validierung einzelner Forschungsergebnisse bewerben. Grundlage für die Förderentscheidung im Wettbewerbsverfahren sind die von den Interessenten über das Förderportal der SAB online einzureichenden Projektskizzen. Über die Projektskizzen und die Aufforderung zur Einreichung eines ergänzenden formellen Förderantrags entscheidet ein Gremium unter Beteiligung von Vertretern des SMWA, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und der SAB.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der Förderperiode 2021 bis 2027 sind für die Validierungsförderung 60 Millionen Euro aus dem Bereich der EFRE-Technologieförderung eingeplant. Das SMWA plant zwei Aufrufe pro Jahr im Einzelprojekt-Modul bis 2027 sowie zwei weitere Aufrufe im Programm-Modul bis 2025, wobei hierfür mit einem Fördermitteleinsatz von fünf Millionen Euro pro Aufruf kalkuliert wird.