Themenfeld Verpackungsmaterialien & Verpackungstechnik
Verpackungen kommt eine entscheidende Bedeutung bei der Vermeidung von Lebensmittelverlusten zu. Der hohe Ressourceneinsatz für Verpackungen und die relativ geringe Nutzungsdauer verlangen nach Kreislaufkonzepten.
Thema 1: Neue Verpackungsmaterialien und -konzepte
- Einstoffsysteme (Monomaterialien), Recyclingfähigkeit, Herausforderungen und Lösung zu ihrer Verarbeitung
- Rezyklatqualitäten / Rezyklateinsatz in polymeren Verpackungsmaterialien
- Alternative Rohstoffe in faserbasierten Verpackungsmaterialien
- Funktionsbeschichtungen und Oberflächen für Verpackungsmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen
- Methoden in Verpackungsdesign und -optimierung, modellgestützte Materialminimierung, Verfalls- und Shelf Life Modeling, funktions- und produktionssicherer Verpackungsentwurf
- Trennbare Verpackungssysteme
- Mehrwegsysteme, Umlauffähigkeit, Zyklen, Materialien, Kreislaufgestaltung
Thema 2: Prozessentwicklung
- Technologieentwicklungen, neue Wirkungen, Werkzeugentwicklungen und Erkenntnisse in
- der Formherstellung polymerer und faserbasierter Verpackungen
- Fügetechnik zum Verschließen der Verpackung
- Schneidtechnik
- Ausgestaltung und Integration von Komponenten und Baugruppen in Produktionsskalen inkl. Retrofitansätzen
Thema 3: Digitale Wertschöpfung
- Inline-Monitoring Strategien
- Prozessmodelle (unter Verwendung von KI) zur Beherrschung materialimmanenter Varianzen
- Potenziale durch Datenaustausch über die Wertschöpfungskette, Datenschnittstellen, Datenformate und -räume für Verpackungskreisläufe
Thema 4: Verpackungsregulatorik, Konformität
- Konformität mit dem Regelwerk Lebensmittelsicherheit (Aktuelle Entwicklungen, Analytik, Materialien, Ursachen)
- Nachhaltigkeitstrends, -konzepte und -bewertung (Ökobilanzierung komparativ, prädiktiv)
- Regulatorik (PPWR, SUPD) Fortentwicklung, Implikation und Konformität, Deutung und Bedeutung neuer Regelungen (Casa 2030)
Regulatorik
In entsprechenden Informationsformaten unterstützt das Themengebiet den Wissenstransfer.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und wurde schon mehrfach novelliert. Das aktuelle VerpackG3 gilt seit dem 16. Mai 2023.
VerpackG
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) umfasst alle Produktions- und Verarbeitungsstufen entlang der Food-Value-Chain und gilt außer für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auch für Futtermittel und Kosmetika. Oberstes Gebot ist die Gesundheit des Verbrauchers. Der Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen. Auf allen Verarbeitungsstufen des Agribusiness ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten.
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Egal, in welchen Verpackungen Sie in Deutschland Ihre Waren vertreiben: Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen.
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ist ein neues, direkt geltendes EU-Regelwerk, das bis 2040 Verpackungsabfälle deutlich reduzieren, die Kreislaufwirtschaft fördern und Recyclingfähigkeit zur Pflicht machen will. Sie betrifft Hersteller, Händler und Importeure, setzt Mindestrezyklatanteile fest, fördert Mehrwegsysteme und tritt voraussichtlich 2026 in Kraft.
DIHK: Merkblatt "Die neue europäische Verpackungsverordnung" (pdf)
Die Richtlinie über Einwegkunststoffe zielt darauf ab, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit, zu verhindern und zu verringern. Sie zielen auch darauf ab, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern und somit auch zum effizienten Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen.
Europäische Kommission: Einwegkunststoffrichtlinie