Innovationscluster "HZwo – Wasserstoffland Sachsen" wird weiter gefördert
Der Innovationscluster "HZwo – Wasserstoffland Sachsen" kann seine erfolgreiche Arbeit bis 2028 fortsetzen. Sachsen unterstützt das auf grünen Wasserstoff und Brennstoffzellen-Technologien spezialisierte Branchennetzwerk mit einer weiteren Förderung in Höhe von 1.843.043 Euro.
Es erhält damit als erstes sächsisches Innovationscluster eine Anschlussförderung für die dritte Projektphase. Träger des Netzwerks sind der HZwo e. V. (Chemnitz) und – als Konsortialpartner – der Energy Saxony e. V. (Dresden).
Das Branchen-Netzwerk ist im Jahr 2017 unter dem Namen “HZwo – Antrieb für Sachsen” aus dem ersten Förderwettbewerb zu Innovationsclustern hervorgegangen. Die erste Förderphase lief von 2018 bis 2022, die zweite Phase von 2022 bis 2025. HZwo hat unter anderem die Ansiedlung des Hydrogen Innovation Centers (HIC) in Chemnitz forciert. Das HIC ist ein Standort des im Aufbau befindlichen nationalen Innovations- und Technologiezentrums für Wasserstoff (ITZ).
In der dritten Förderphase wird das Cluster fünf strategische Ziele fokussieren:
- Ansiedlung von Pilotlinien, Technologiezentren und Reallaboren
- Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen
- Aufbau regionaler Infrastruktur und industrieller Anwendungen
- Stärkung der Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff
- Defossilisierung der Sektoren Mobilität, Industrie und Energie
Hintergrund: Innovationscluster und Kooperationsnetzwerke in Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat mit bislang drei Wettbewerbsaufrufen (2017, 2021, 2024) innovative Netzwerkprojekte aus den Themenfeldern Industrien der Zukunft, Energie, Mobilität und Gesundheit gesucht. Die Staatsregierung unterstützt die ausgewählten Cluster im Rahmen der sächsischen Cluster- und Netzwerkförderung mit jeweils bis zu fünf Millionen Euro.
Zu den geförderten Innovationsclustern gehören u.a. auch »Circular Saxony« (Kreislaufwirtschaft), »C³ Saxony« (Leichtbau mit Carbonbeton), »SET4FUTURE« (Bahntechnik), »Smart Medical Devices and Therapies« (Biotechnologie) und seit diesem Jahr »Robotics Saxony« (Robotik und Künstliche Intelligenz).
Innovationscluster können über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gefördert werden. Die Förderung wird dabei in maximal drei Abschnitten gewährt. Das ist notwendig, weil Haushaltsmittel bei einer Bewilligung nicht über einen so langen Zeitraum gebunden werden dürfen. Andererseits ermöglicht das auch eine begleitende Evaluierung und Nachschärfung der Clusterprojekte während des Förderzeitraums.
Bei Kooperationsnetzwerken handelt es sich um kleinere Vorhaben, die auf eine Laufzeit von drei Jahren und eine Förderphase begrenzt sind. Die maximale Zuwendung beträgt jeweils 300.000 Euro.