Sachsen fördert Entwicklung des Wasserstoffantriebs

Während Deutschland seit Monaten über den Diesel diskutiert, gehen Chemnitzer Forscher und Unternehmer voran und entwickeln gemeinsam serientaugliche Komponenten für den Wasserstoffantrieb. Das Inno-Team „HZwo“, eine Initiative um die TU Chemnitz und fünf regionale Unternehmer, hat sich im Konsortium mit dem etablierten Energietechnik-Netzwerk Energy Saxony e. V. beim Förderwettbewerb „Innovationscluster Sachsen“ des SMWA durchgesetzt.

Sachsens Wissenschafts-Staatssekretär Uwe Gaul hat in Vertretung für Wirtschaftsminister Martin Dulig einen Förderbescheid der Sächsischen Aufbaubank über gut 1,6 Millionen Euro überreicht. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren zu intensivieren.

Staatssekretär Gaul würdigte den Antragsteller: „Gerade mit dem HZwo-Team haben wir gefunden, wonach wir gesucht haben: nach Playern mit frischen Ideen und dem Mut, visionär und konkret zugleich zu denken. Visionär, weil die Partner ihre Zusammenarbeit von Beginn an auf Dauer angelegt haben mit der Ambition, die Wachstumschancen im Wasserstoffantriebsbereich mit serienreifen Modulen ,made in Saxony‘ zu nutzen. Konkret, weil als Ausgangspunkt der Clusterarbeit die sächsischen Kompetenzen präzise analysiert wurden und zugleich auch marktfähige Lösungen für die Wasserstoff-Bereitstellung entwickelt werden.“

    

Hintergrund Förderwettbewerb „Innovationscluster Sachsen“

Den Förderwettbewerb „Innovationscluster Sachsen“ startete das Wirtschaftsministerium im Sommer 2017. Gesucht werden anspruchsvolle Zukunftskonzepte, die von Unternehmern und Wissenschaftlern gemeinsam getragen werden, um neue Lösungen für die Aufgaben und Bedürfnisse von morgen zu entwickeln. Bis zu fünf erfolgreichen Antragstellern winken jeweils maximal fünf Millionen Euro, die in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren eingesetzt werden können. Damit soll die gemeinsame Arbeit an Zukunftsmärkten und -technologien unterstützt werden, z. B. durch regelmäßige Workshops, die Erarbeitung konkreter Maßnahmenpläne oder durch gemeinsam genutzte Anlagen. Die Bewerbungsfrist endete im Oktober 2017. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der SMWA-Richtlinie „Clusterförderung“.