"InnoStartBonus" - Neue Gründerförderung in Sachsen

Das Sächsische Wirtschaftsministerium verkündete heute die Veröffentlichung einer neuen Richtlinie zur Gründerförderung - die Richtlinie "InnoStartBonus". Auf Basis dieser Richtlinie soll die Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen erfolgen. Idee ist es, ausgewählte potenzielle sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens mit einem Gründungsbonus von monatlich 1.000 Euro für zwölf Monate als Beitrag zum Lebensunterhalt zu fördern, diese professionell zu betreuen und zu vernetzen. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein.

Mit dem neuen InnoStartBonus fördert Sachsen innovative Gründer und ergänzt damit die bereits vorhandene Programmfamilie, die für besonders wissensintensive Gründer zur Verfügung steht. Damit verfolgt Sachsen konsequent einen strategischen Ansatz der Förderung von besonders innovativen Geschäftsideen und Geschäftsmodellen weiter.

Innovative Neugründungen sollen in die sächsische Gründerszene eingeführt und beim Start finanziell unterstützt werden. Die neue Gründerförderung ist familienfreundlich, denn pro unterhaltspflichtigem Kind wird für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus von 100 Euro gewährt.

Für die Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens hat das SMWA futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – beauftragt. Die Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Der erste branchen- und regionalübergreifende Förderaufruf sowie die Auftaktveranstaltung zum Start des wettbewerblichen Verfahrens findet mit Sachsens Wirtschaftsminister Martin und Multiplikatoren der sächsischen Gründerszene am 20. März 2019 in der SAB statt.