20 Millionen Euro für Digitalisierung sächsischer Krankenhäuser

Sachsens Krankenhäuser werden digitaler. Das sieht die Erweiterung einer Richtlinie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen vor, die jetzt vom sächsischen Kabinett verabschiedet wurde. Demnach stehen für jedes nach Krankenhausgesetz förderfähige Krankenhaus der Regelversorgung jährlich 115.000 Euro bereit. Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung erhalten rund 230.000 Euro und Krankenhäuser der Maximalversorgung erhalten rund 345.000 Euro. Mit diesen Mitteln können die Krankenhäuser technische Hilfsmittel wie medizinisch nutzbare Tablets und tragbare Geräte zur digitalen Übermittlung von Diagnoseparametern anschaffen oder z. B. den Datenverkehr mit Firewalls sichern.

„Die Förderung soll sowohl dem Patienten als auch dem medizinischen Personal zugutekommen. Es geht darum, dank computertechnischer Hilfsmittel Zeit zu sparen, die dann für die Patientenbetreuung zur Verfügung steht. Digitalisierung kann nicht alles leisten, aber sie kann den Ärzten und Krankenpflegern helfen, organisatorische und administrative Prozesse zu vereinfachen. Das wollen wir als Freistaat unterstützen“, so Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.

Mit der Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (RL eHealthSax) macht die Sächsische Staatsregierung den Weg frei für eine Ausweitung der Förderung von Krankenhäusern im Bereich der Digitalisierung. Neben der bereits bestehenden Projektförderung von 5 Millionen Euro pro Jahr stehen somit im Doppelhaushalt 2019 / 2020 jährlich zusätzlich 10 Millionen Euro für die digitale Ertüchtigung sächsischer Krankenhäuser zur Verfügung. Insgesamt sind im laufenden Doppelhaushalt damit 30 Millionen Euro eingeplant.

Eine Antragstellung für das Jahr 2019 ist bis 30. April bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich.