Sächsischer Gründerinnenpreis 2020 – Bewerbungsphase gestartet

Der Gründerinnenpreis ist eine Auszeichnung für erfolgreiche sächsische Unternehmerinnen, die ein junges kleines oder mittelständisches Unternehmen führen. Ziel des jährlich vergebenen Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2019.

Bewerben können sich Gründerinnen aus Industrie, Handwerk, Handel oder dem Dienstleistungssektor, die im Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Mai 2019 in Sachsen gegründet oder übernommen wurden. Möglich sind die eigene Bewerbung, aber es können für den mit insgesamt 7.000 Euro dotierten Preis auch Existenzgründerinnen von Dritten vorgeschlagen werden. 

Immerhin rund ein Drittel der Gewerbeanmeldungen für Einzelunternehmen in Sachsen werden von Frauen vorgenommen. Das ist im Bundesvergleich bereits hoch, das Potenzial ist jedoch noch lange nicht ausgeschöpft. Die Schwerpunkte der Gründungen durch Frauen lagen dabei bisher überwiegend in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe.

Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat Sachsen deutschlandweit Vorreiter. Das existenzsichernde Engagement von Unternehmensgründerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen wird mit diesem Wettbewerb in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht. Der Wettbewerb leistet seinen Beitrag, ein gründerinnen-freundlicheres Klima zu verstetigen und ermutigt Frauen, zuversichtlich den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.