Bund fördert Produktionsanlagen für Schutzausrüstung

Heute tritt die neue Richtlinie für die Förderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Produktion in Deutschland zu stärken und bisherige nationale und europäische Importabhängigkeiten zu reduzieren.

Dies betrifft insbesondere die Herstellung von Filtervlies, das als Vorprodukt für die Herstellung von Atemschutz- und medizinischen Gesichtsmasken dient.

Was wird gefördert?

Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für eines der nachfolgend aufgeführten Produkte erfüllt:

  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel "FFP2"
  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel "FFP3"
  • Medizinische Gesichtsmasken.

Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf maximal 10 Millionen Euro je Unternehmen (inklusive Tochterunternehmen) begrenzt.

Was wird nicht gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Umbauten an Gebäuden zum Aufbau und Betrieb der förderfähigen Anlagen
  • Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden
  • Umrüstungen bestehender Anlagen

Voraussetzung

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Antragstellung

Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Die Antragstellung erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen ausschließlich über die auf der Internetseite des BAFA vorgeschriebenen Formulare.