Brüssel genehmigt 2,6 Milliarden Euro für Investitionen in Sachsens Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat das sächsische EFRE- / JTF-Programm für die Förderperiode 2021 bis 2027 genehmigt. Damit kann Sachsen nun beginnen, die europäischen Mittel für Fördervorhaben einzusetzen. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen bis 2027 rund 1,95 Milliarden Euro bereit, aus dem Just Transition Fund (JTF) sind es ca. 645 Millionen Euro.

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission ist der Weg frei, um die europäischen Mittel gewinnbringend für Sachsen einsetzen zu können. Besonders wichtig ist es der sächsischen Staatsregierung, Unternehmen beim Aufbau neuer Arbeitsplätze unterstützen zu können.

Auch die zusätzliche EU-Unterstützung für die sächsischen Braunkohleregionen und die Aufnahme der Stadt Chemnitz in die Förderkulisse wurden bestätigt. Sachsen konnte die Europäische Kommission von seinen Förderschwerpunkten und den spezifischen Herausforderungen auch abseits der Braunkohletagebaukante überzeugen. 

   

Hintergrund JTF

Die EU fördert mit dem Just Transition Fund (JTF) diejenigen Gebiete, die aufgrund des Übergangs der Europäischen Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission sollen in Deutschland die Braunkohlereviere förderfähig sein, die auch im Rahmen des nationalen Kohlekompromisses berücksichtigt werden. In Sachsen werden damit die Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier zur Gebietskulisse gehören. Sachsen hat sich dazu entschieden, zusätzlich die Stadt Chemnitz in die Gebietskulisse aufzunehmen, um bei den Herausforderungen des industriellen, ökologischen und demographischen Wandels vor Ort zu unterstützen. Da die EU-Mittel u.a. für die direkte Unternehmensförderung eingesetzt werden können, stellt der JTF eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur Förderung aus dem Strukturstärkungsgesetz dar.