1. Förderaufruf: Sachsen unterstützt Planung von Gewerbegebieten für Industrieansiedlungen

Sachsen will Kommunen finanziell bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten unterstützen. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 sind dafür zehn Millionen Euro vorgesehen. Der erste Förderaufruf für die Richtlinie "FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen" ist gestartet, die Antragsfrist endet am 14. April 2023. Der Schwerpunkt der Förderung ist auf eine schnelle Planung von Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen in einer Größe von mehr als 50 Hektar gerichtet.

"Über die neue Förderung wollen wir den Wirtschaftsstandort Sachsen stärken, indem wir die Kommunen bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten unterstützen", so der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt. "Das ist notwendig, um Flächen vorzuhalten, die Investoren schnell zur Verfügung gestellt werden können. Bisher fehlt es oft an solchen Flächen. Deshalb werden neue Gewerbegebiete ein entscheidender Vorteil im Standortwettbewerb um Investitionen sein."

Mit Hilfe der Förderung erhalten die Kommunen eine Zwischenfinanzierung, wenn ihnen hohe Kosten bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten entstehen, sie die einzelnen Grundstücke aber noch nicht vermarkten können.

Der Schwerpunkt der Förderung ist auf eine schnelle Planung von Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen in einer Größe von mehr als 50 Hektar gerichtet. Der Fördersatz liegt in diesen Fällen bei 75 Prozent. Um einen Anreiz für ein schnelles Handeln der Kommunen zu setzen, gilt dieser hohe Fördersatz für die ersten drei Jahre. Ab dem Jahr 2026 wird er schrittweise sinken. "Ausdrücklich unterstützen wir es auch, wenn Gemeinden über ihre Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Für die zusätzlichen Aufwendungen, die in solchen Fällen für die Projektkoordination entstehen, haben wir einen um fünf Prozent höheren Fördersatz vorgesehen," so Minister Schmidt weiter.

Bebauungspläne für Ansiedlungen von zehn bis 50 Hektar sowie Flächennutzungspläne, die eine gewerbliche Ansiedlung von mindestens zehn Hektar Größe vorsehen, werden in den Jahren 2023 und 2024 mit 50 Prozent unterstützt. Danach reduziert sich die Förderung jährlich um zehn Prozent.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird nach Aufrufen anhand von Rankingkriterien durch ein Fachgremium erfolgen, dem neben den betroffenen Staatsministerien auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der regionalen Planungsverbände und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) angehören. Bei den Rankingkriterien zu den jeweiligen Aufrufen sollen Themen wie Strukturwandel, Zukunfts- und Schlüsseltechnologien, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf sowie die Stärkung von Wertschöpfungsketten besondere Berücksichtigung finden.

Die Entwicklung der Flächen soll mit großem Augenmaß betrieben werden. So ist eine Förderung von Flächen in Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebieten ausgeschlossen. Vor einer Flächenausweisung im Außenbereich müssen vorhandene Potenziale im Innenbereich hinreichend geprüft werden, einschließlich vorhandener Industriebrachen.

Der erste Förderaufruf für die Richtlinie "FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen" ist gestartet, die Antragsfrist endet am 14. April 2023. Anträge nimmt die SAB - Sächsische Aufbaubank entgegen.