Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen - Bewerbung bis 31. Mai 2024

2020 hat der Freistaat Sachsen seine Technologieförderung um einen wichtigen Baustein ergänzt: die Validierungsförderung. Das Programm zielt auf einen verbesserten Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft ab. Gefördert werden Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen, die für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechend sind. Der Vorhabenzeitraum beträgt bis zu 18 Monate. Förderfähig sind Ausgaben von bis zu 250.000 Euro. Für die aktuelle Bewerbungsrunde können noch bis zum 31. Mai 2024 Projektskizzen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.

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Gefördert werden (Einzel-)Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen von Forschungseinrichtungen, über deren Auswahl das sächsische Wirtschaftsministerium (gemeinsam mit dem sächsischen Wissenschaftsministerium und der SAB) im Wettbewerbsverfahren entscheidet. Der Freistaat Sachsen fördert die ausgewählten Vorhaben mit Zuschüssen in Höhe von 90 Prozent der Projektkosten. Dafür sind insgesamt fünf Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen eingeplant. Die Projekte der zweiten Wertungsrunde können dann im Zeitraum von Anfang November 2024 bis Ende Mai 2026 durchgeführt werden.

futureSAX begleitet die geförderten Wissenschaftler durch einen strukturierten Prozess im Einzelprojekt-Modul sowie den Orientierungsvorhaben, um die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der zu validierenden Forschungsergebnisse zu erhöhen.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: "Die sächsische Validierungsförderung ist sehr gut angenommen worden. Mit diesem Programm spielt der Freistaat eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern. Erst indem neues Wissen in Produkte oder Dienstleistungen umgesetzt wird, entsteht Innovation. Ich rufe alle Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen auf, sich an dem neuen Förderaufruf zu beteiligen."

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Bewilligungsstelle sowie Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung. 

  • Fördergrundlagen

Fördergrundlagen sind die Richtlinie des SMWA zur Förderung von aus dem EFRE im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben der Validierung von Forschungsergebnissen (FRL Validierungsförderung EFRE 2021–2027) sowie der am 28. September 2023 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichte dritte Förderaufruf.