Gründer- und Investitionszuschüsse

Investitionszuschuss GRW - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Mit der „GRW“-Förderung unterstützt die Sächsische Staatsregierung Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen schaffen oder diese sichern.

Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

   

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Investitionsprogramm Regionales Wachstum (SAB)

Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern.

   

    

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Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss erhalten. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. 

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Einstiegsgeld (Jobcenter)

Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen werden. Bei Gründerinnen und Gründern werden vor einer positiven Förderentscheidung außerdem die prognostizierte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens und die persönliche Eignung für die angestrebte Selbständigkeit geprüft. 

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