Sachsen unterstützt seine Forscher bei Beantragung von EU-Fördermitteln
Mit über 1 Million Euro förderte das sächsische Wissenschaftsministerium in den zurückliegenden zwei Jahren die Beteiligung sächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen an Ausschreibungen von EU-Förderprogrammen. Insgesamt wurden 66 Projekte mit einem Volumen von 1,2 Millionen Euro bewilligt. Spitzenreiter ist die Universität Leipzig, die allein 14 Vorhaben über die EUproNet genannte Förderrichtlinie realisiert und dafür knapp 280.000 Euro erhalten hat. 34 bewilligte Vorhaben laufen bei den Hochschulen, 28 an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Die Mittel sind eine Anschubfinanzierung zur Beteiligung an aufwändigen EU-Förderprogrammen, um die Forscher von administrativen Aufgaben zu entlasten. Finanziert werden Personal- und Reisekosten, Fremdleistungen und sonstige Sachausgaben. Die bewilligten Vorhaben dauern im Durchschnitt 4,25 Monate. Beantragen können sie sächsische Hochschulen und Universitäten, in Sachsen ansässige Forschungszentren und institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie An-Institute.
Mit dieser Unterstützung beteiligen sich die sächsischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020. Darin stehen 80 Milliarden Euro zur Verfügung, die im europäischen Wettbewerb eingeworben werden können. In der neuen Laufzeit von 2021 bis 2017 will die EU die Forschung in Europa sogar mit rund 100 Milliarden Euro im neuen Rahmenprogramm Horizont Europa fördern. Zudem fördert die EUproNet-Anschubfinanzierung die internationale Vernetzung sächsischer Einrichtungen. Diese erhöht die Chancen auf exzellente internationale Verbundforschungsprojekte mit sächsischen Partnern sowie die europäische Sichtbarkeit der sächsischen Spitzenforschung.
Laut Statistik der Europäischen Kommission belegt Sachsen mit den erfolgreichen Beteiligungen an Projekten in Horizon 2020 derzeit Platz 7 unter den deutschen Bundesländern. Durch die finanzielle Unterstützung der Anträge durch EUproNet soll dieser Anteil erhöht werden. Momentan läuft bis zum 13. September 2019 eine neue Ausschreibungsrunde. Eine weitere ist mit Stichtag Anfang November 2019 geplant. Die bewilligten Projekte sollen alle noch 2019 starten.
Neben der Anschubfinanzierung für die Beteiligung am EU-Forschungsrahmenprogramm bietet das SMWK mit der 2016 eingerichteten Zentralen EU-Serviceeinrichtung Sachsen (ZEUSS) den sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch ein weiteres Unterstützungsangebot bei der Beantragung von EU-Fördermitteln an. ZEUSS berät kompetent und unabhängig rund um das Thema Horizont 2020. Darüber hinaus unterstützt und begleitet es die sächsischen Einrichtungen von der Bewertung erster Ideen bis hin zum Abschlussbericht eines erfolgreich eingeworbenen EU-Projektes.
Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.