Sachsen vereinfacht Energieeffizienzförderung

Im Rahmen der Richtlinie Energie/2014 des sächsischen Wirtschaftsministeriums werden ab sofort die Förderverfahren z.B. für Innenraumbeleuchtungsanlagen oder Brennwerttechnik vereinfacht. Außerdem wird die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in KMU zukünftig attraktiver gestaltet.

Mit der Richtlinie Energie/2014 des SMWA gewährt der Freistaat kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem Zuwendungen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie und zur Errichtung intelligenter Energienetze. Darüber hinaus werden innovative Modellvorhaben gefördert. Nichtinvestive Maßnahmen, wie die Evaluierung von Modellvorhaben oder der Sächsische Gewerbeenergiepass können ebenfalls gefördert werden.

Ab sofort wird das Förderverfahren z.B. für Innenraumbeleuchtungsanlagen (Umrüstung auf LED-Beleuchtung) oder Brennwerttechnik (Heizkesseltausch) vereinfacht. Mithilfe eines Berechnungstools kann der Antragsteller sofort sehen, ob er mit einer Förderung und mit welcher Zuschusshöhe er rechnen kann.

Außerdem wird die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zukünftig attraktiver gestaltet. Um den Energiepreissteigerungen am Markt zu begegnen und die Unternehmen bei der Modernisierung zu unterstützen, wird die mögliche Förderung angehoben.

Die geförderten Projekte aus der Richtlinie Energie/2014 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dienen der Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen. Sie tragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen bei und dienen gleichzeitig der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen.

Für das Antrags- und Förderverfahren ist die SAB - Sächsische Aufbaubank - Förderbank zuständig, für eine fachliche Beratung vor Antragstellung steht die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH zur Verfügung.