Förderung für Beratungen

Gründungsberatung

Das Programm "Gründungsberatung" ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen KMUs mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. 

Insbesondere können die Gründer sich zu folgenden Themen beraten lassen:

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
  • Überarbeitung / Weiterentwicklung des Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts
  • Markterschließung
  • Standortsuche
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen / -strategien
  • Personalkonzeptentwicklung / Maßnahmen zum Personalaufbau

Nicht vom Förderumfang umfasst sind die Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten und von Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen.

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Betriebsberatung / Coaching - Mittelstandsrichtlinie (SAB Sachsen)

Das Programm "Betriebsberatung / Coaching" ist der Kernbaustein der sächsischen Beratungsförderung für KMU. Durch finanzielle Unterstützung profitieren sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Beratung kann u. a. zu nachstehenden Themen erfolgen:

  • Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Fragen
  • Erschließung ausländischer Märkte, soweit diese über die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH hinausgehen

   

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Förderung unternehmerischen Know-hows – Unternehmensberatungen (BAFA)

Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst ab 2016 die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. 

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