Technologiegründerstipendium (ESF)
Gefördert wird die Gründung eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich durch die Gewährung eines personengebundenen Stipendiums.
Das Gründungsvorhaben muss dabei mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
- technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschl. Fertigung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll
- neuartige innovative Dienstleistungen mit hohem Kundenutzen und deutlichen Alleinstellungsmerkmalen am Markt
Antragsberechtigt sind Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien sowie praktizierendes oder ehemaliges wissenschaftliches Personal, die ein innovatives Unternehmen gründen wollen sowie Gründerteams unter bestimmten Bedingungen. Der Haupt- oder Nebenwohnsitz muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
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