Investitionsdarlehen

Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (ESF)

Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Existenzgründer vor ihrer Geschäftsaufnahme sowie junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für das Vorhaben bringt der Darlehensnehmer einen Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten selbst auf.

Für die Rückzahlung bleibt bis zu 6 Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensauszahlung.

Darlehensnehmer, die ihre Maßnahme in den Regionen Chemnitz und Dresden umsetzen, erhalten ihre Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und vom Freistaat Sachsen.

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SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen" (GuW)

Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können sich Gründer mit ihrer Geschäftsidee verwirklichen. Zudem können Unternehmen mit diesem Förderporgramm wachsen, sich den Herausforderungen der Zukunft stellen und Ihre Unternehmensnachfolge realisieren.

Gewährt werden Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 20 TEUR bis zu 5,0 Mio. EUR. Die Förderdarlehen werden mit Zuwendungen in Form von Tilgungszuschüssen vom Freistaat Sachsen gefördert.

   

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Gründerkredite und -darlehen der KfW

Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte nationale Förderbank. Die KfW fördert Existenzgründer mit klassischen Förderkrediten und sonstigen innovativen Finanzierungen (Beteiligungen, Nachrangkapital). Das Geld vergibt die Bank allerdings nicht direkt, sondern die Gründer müssen sich ein Darlehen von ihrer Hausbank holen. Die KfW übernimmt dann einen Teil des Ausfallrisikos für die Hausbank.

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