Außenwirtschafts-förderung

Quelle: Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS)

"SACHSEN!"-Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Messe (Quelle: WFS)

Gemeinsam stark – Präsentation auf Technologiemessen international

Zentrale Instrumente des Exportmarketings sind die internationalen Messen in Deutschland und die Beteiligung an Auslandsmessen. Für sächsische Unternehmen sind Messen ein wichtiges Marketinginstrument und eignen sich hervorragend, um neue Märkte zu erschließen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen seiner Außenwirtschaftsförderung insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrem Engagement im Ausland. Das jährlich erscheinende Landesmesseprogramm listet die unter Beteiligung des Freistaates Sachsen sowie der zuständigen Kammern und sonstigen Partnern vorgesehenen Messen mit Firmengemeinschafts- und / oder "Sachsen live"-Ständen.

Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH organisiert im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) sächsische Gemeinschaftspräsentationen auf branchenbezogenen Leitmessen im In- und Ausland. Dabei wird den beteiligten Firmen ein umfangreicher Service und eine aussagekräftige Präsentation geboten. Dieses Service-Portfolio umfasst Leistungen und Aktivitäten, die für die KMU allein nicht umsetz- bzw. finanzierbar wären.

   

Betriebsberatung / Coaching - Mittelstandsrichtlinie (SAB Sachsen)

Das Programm "Betriebsberatung / Coaching" ist der Kernbaustein der sächsischen Beratungsförderung für KMU. Durch finanzielle Unterstützung profitieren sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Beratung kann u. a. zu nachstehenden Themen erfolgen:

  • Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Fragen
  • Erschließung ausländischer Märkte, soweit diese über die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH hinausgehen

   

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Markterschließungsprogramm KMU (BMWK)

Mit dem Markterschließungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) KMU verschiedenster Branchen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Ausgenommen sind die Branchen, die bereits über spezielle Exportinitiativen abgedeckt sind (z. B. Exportinitiative Energie).

   

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Messeprogramm kleine und mittlere innovative Unternehmen (BAFA)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme kleiner (älter als zehn Jahre) und mittlerer innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland auf individuell organisierten Einzelständen. Der Antrag auf Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

   

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Messeprogramm junge innovative Unternehmen (BAFA)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen (jünger als 10 Jahre) an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Zu günstigen Bedingungen wird dort besonders der Export neuer Produkte und Verfahren unterstützt. Förderfähig ist eine Beteiligung an Gemeinschaftsständen, die von den jeweiligen Messeveranstaltern organisiert werden. Der Antrag auf Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

   

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Auslandsmesseprogramm des Bundes (BMWK)

Deutsche Unternehmen, die auf Messen im Ausland ausstellen, sichern und stärken den Export deutscher Waren und Dienstleistungen. Deshalb unterstützt die Bundesrepublik Deutschland vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit ihrem Auslandsmesseprogramm (AMP) und dem Sondermesseprogramm für die Energiebranche (EEM). Das Stichwort heißt hier „German Pavilion“, der Gemeinschaftsstand des Bundes unter seiner Dachmarke „made in Germany“. 

    

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Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft

Mit Hilfe geeigneter Maßnahmen soll die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft bei der Pflege und dem Ausbau bestehender sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • Teilnahme an Aktionen zur Absatzförderung (Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen, Märkte),
  • Werbung und andere absatzfördernde Maßnahmen,
  • Studien zur Marktsituation, Marketingkonzeptionen
  • Qualitätsprogramme
  • Vorhaben zum Wissenstransfer und zur Zusammenarbeit von Akteuren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

   

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Exportförderprogramm für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft

Um die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), bei ihren Bemühungen zur Erschließung neuer und Pflege bestehender Auslandsmärkte zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Unterstützungsprogramm aufgelegt. 

Die Maßnahmen des Förderprogramms Agrarexport dienen der Marktvorbereitung, dem Markteinstieg sowie der Marktpflege. Dazu zählen beispielsweise Schulungen und Seminare, die Bereitstellung von Marktinformationen, die Organisation von Markterkundungs-, Geschäftsreisen oder auch das erweiterte Auslandsmesseprogramm des BMEL.

   

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