Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Der Freistaat Sachsen gewährt zinsverbilligte Nachrangdarlehen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen.
Mitfinanziert werden Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, in die Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten und in die Diversifizierung der Produktion oder die grundlegende Umstellung der Produktionsprozesse.
Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Mehr erfahren