Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Die beihilferechtliche Grundlage zur Bewilligung von Nachrangdarlehen im Darlehensprogramm der Richtlinie (RINA 2014-2020) ist zunächst bis 31.12.2021 befristet.
Danach eingehende Anträge für EFRE-Mittel als auch für Landesmittel werden daher bis zur Entscheidung über die Verlängerung der beihilferechtlichen Grundlage vorerst im Wartelistenprinzip weiter angenommen. Ob und wann eine Verlängerung erfolgt, ist derzeit unbestimmt.
Eine Antragstellung für Unternehmen in der stärker entwickelten Region Leipzig (SER) ist für EFRE-Mittel nach wie vor ausgeschlossen. Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
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